Die Stiftung
Die Pesl-Stiftung Bayern ist eine öffentliche Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie wurde 1991 von Dr. h. c. Rudolf Pesl und seiner Frau Maja Robert-Pesl gegründet, um „Kunst, Kultur und Bildung in Bayern nachhaltig (zu) fördern“.
Mit dem Tod von Rudolf Pesl im Februar 2022 wurde die Pesl-Stiftung Bayern Eigentümerin eines umfangreichen Immobilienbesitzes. Das Erbe war lediglich belastet durch Vermächtnisse zugunsten der Schwesterstiftungen Pesl-Stiftung Unterhaching und Pesl-Alzheimer-Stiftung. Mit den aus dem Immobilienbesitz generierten Erträgen fördert die Stiftung Ankäufe von Kunstwerken für die Alte und Neue Pinakothek und das Bayerische Nationalmuseum. Durch die großzügige Ausstattung der Pesl-Stiftung Bayern ist es ihr möglich, Wünsche der Alten und Neuen Pinakothek und des Bayerischen Nationalmuseums zu erfüllen, die aus Haushaltsmitteln derzeit nicht zu realisieren wären. Dies ist auch für die Zukunft gesichert und eröffnet den bedachten Museen neue Perspektiven.
Die geförderten Kunstwerke sind nach dem Wunsch des Stifters auf Dauer auszustellen. Deshalb und vor dem Hintergrund, dass die geförderten Museen die bedeutendsten Sammlungen ihrer Art vereinen, bestehen für jeden potentiellen Neuankauf hohe Hürden hinsichtlich künstlerischer Qualität, kunsthistorischer Bedeutung und des passenden Sammlungskontexts. Die Ankäufe erfolgen in Abstimmung mit dem Stiftungsrat. Sie werden anhand von Sammlungsstrategien sowie Ankaufsrichtlinien der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen und des Bayerischen Nationalmuseum mit großem Bedacht vorbereitet und ausgewählt.
Die Gründung dieser Stiftung im Jahr 1991 verdanken wir dem besonderen Engagement des damaligen Staatsministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst Hans Zehetmair. Ihm ist es seinerzeit gelungen, das besondere Engagement des Ehepaars Pesl für die Kunst zu entdecken und öffentlich anzuerkennen. Er würdigte das äußerst großzügige Mäzenatentum der Eheleute Pesl wiederholt mit Auszeichnungen und war auch nach seiner Amtszeit eng mit Rudolf Pesl verbunden.
Ankaufswünsche dritter Museen darf die Stiftung nicht fördern.
